§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil, es sei denn, der Käufer widerspricht unverzüglich schriftlich, so dass eine neue Vereinbarung zu treffen ist.
An Prospekten, Katalogen und sonstigen Angebotsunterlagen stehen uns Eigentums- und Urheberrechte zu.
Die Rechte aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Abtretungen sind nur mit unserer Zustimmung zulässig. § 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Bestellung einer Ware/des Werkes erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware/das Werk erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware/des Werks an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, wird der Zugang der Bestellung auf Wunsch des Kunden bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Bei Werkverträgen werden im Auftragsschreiben oder in einem Bestätigungsschreiben die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigungstermin angegeben.
Preisangaben in der Auftragsbestätigung können auch durch Verweisung auf die beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitskataloge hinsichtlich der in Frage kommenden Positionen erfolgen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. § 3 Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne weiteren Abzug.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir den Liefertagspreis. § 4 Kostenvoranschlag/Vorarbeiten bei Werkverträgen
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. § 5 Fernabsatzgesetz mit Widerrufsklausel
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer/Verkäufer oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 EUR der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert von über 40,00 EUR hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware sorgsam und vorsichtig prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
Im Falle von Reparaturen behält sich der Auftragnehmer vor, mit der Durchführung des Auftrags erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
Der Verbraucher veranlasst die Ausführung der Reparatur durch Übersendung bzw. Übergabe der Sache an den Auftragnehmer. Übersendet bzw. übergibt der Verbraucher die zu reparierende Sache bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt des Auftragnehmers im Sinne der Ziffer 2.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, bei Verträgen, die zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. § 6 Lieferungen, Gefahrübergang, Rücktritt
Die angegebenen Liefertermine gelten nur dann als vertraglich vereinbarte Fixtermine, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten handelt es sich bei Lieferfristen um ca.-Fristen.
Aus einer Überschreitung der voraussichtlichen Liefertermine können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.
Teilleistungen sind gestattet; eine jede gilt als selbständiges Einzelrechtsgeschäft.
Die im Streckengeschäft genannten Liefertermine gelten unter der Voraussetzung der richtigen und rechtzeitigen Vorbelieferung durch die Werke.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteter Abnahme der Lieferungen ist für beide Vertragsteile und in jedem Fall unzulässig.
Die Entlade-/Baustelle setzt eine gut befahrbare Zufahrt ohne Abladen voraus.
Wir werden von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder wenn durch behördliche Anordnungen Verkehrs- und Betriebsstörungen, Aussperrungen, Ausstände, Mangel an Rohstoffen und alle Fälle höherer Gewalt die Ausführung unangemessen erschwert oder unmöglich wird, sofern uns diese Ereignisse erst nach Vertragsschluss bekannt geworden sind. Über diese Umstände haben wir den Verbraucher unverzüglich zu benachrichtigen.
Entstehen nach Vertragsabschluss ernsthafte und erhebliche Bedenken gegen die Zahlungsbereitschaft, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Käufers, können wir als Verkäufer vor Lieferung und in Abänderung der getroffenen Vereinbarung Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwändungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
Für infolge des Vertrages gemachte Aufwändungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze v. H. (%) vom vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge wie vereinbart:
Zeitraum nach der Lieferung: innerhalb des 1. Halbjahres 25 % innerhalb des 2. Halbjahres 35 % innerhalb des 3. Halbjahres 45 % innerhalb des 4. Halbjahres 55 % innerhalb des 3. Jahres 60 % innerhalb des 4. Jahres 75 % innerhalb des 5. Jahres 85 % innerhalb des 6. Jahres 95 %
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
Die Ziffern a) und b) gelten nicht für Rückgängigmachung des Vertrags i.S.d. § 437 Nr. 2 BGB. § 7 Gewährleistung / Verjährung
Für den Fall, dass die Herstellung eines Werks geschuldet wird, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Der Auftragnehmer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
Sofern der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen (s. § 10) statt der Leistung verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk, bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes / Reparaturgegenstandes.
Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers. Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Ansprüche des Auftragnehmers auf Werklohn verjähren in fünf Jahren.
Für den Fall, dass ein Kaufvertrag vorliegt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Ist der Käufer Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, infolge bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachkaufs nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist unsererseits. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrachten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat .
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Erhält der Kunde im Falle der Selbstmontage eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Mietgeräte gelten als ordnungsgemäß übernommen, soweit diese ab Lager geliefert oder eingesetzt werden.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Verbraucher durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen. § 8 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vier Wochen nach Lieferung, bei Reparaturrechnungen nach Rechnungserhalt zur Bezahlung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gemäß § 286 BGB.
Hinsichtlich der Skontierung verweisen wir auf die einzelnen Rechnungen.
Bei Wechselregulierungen kann Skonto nicht in Abzug gebracht werden.
Mietrechnungen werden monatlich im voraus gestellt und sind spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Bei nichtpünktlicher Zahlung sind wir berechtigt, den Mietvertrag zu beenden und die Rücklieferung der Mietgeräte vorzunehmen.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bei Zahlung von Rechnungen späteren Datums gleichen wir frühere, noch offen stehende Rechnungen unter Ablehnung des Skontos aus. § 9 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. § 10 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware/des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei leichter fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware/Abnahme des Werks. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder ein grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. § 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Firmensitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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